AGB der BIMA GmbH

BIMA GmbH
Arlesrieder Straße 2
87761 Lauben
Tel.: 0 83 36 – 591 97 76
E-Mail: info@bima-group.de
Web: www.bima-group.de

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der BIMA GmbH, Arlesrieder Straße 2, 87761 Lauben, HRB21707, Amtsgericht Memmingen, vertretungsberechtigte Geschäftsführung Daniel Mack, Julia Bielefeld (nachfolgend „BIMA“ oder „wir“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

1.2 Unsere Leistungen umfassen insbesondere den Verkauf von Feuerwehrtechnik und Produkten im Arbeitsschutz, Beratungsleistungen (Unternehmensberatung), die Durchführung von Workshops und Schulungen sowie die Planung, Beratung und Lieferung von Lösungen im Bereich Hochwasserschutz und Handel mit Artikeln der Steigtechnik.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir grundsätzlich nicht.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote, Unterlagen und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich E-Mail oder, falls eine solche nicht erfolgt, durch Ausführung der Lieferung oder Leistung.

2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Konzepten, Schulungsunterlagen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht oder außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden.

2.4 Angaben zu technischen Daten, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Eigenschaften der von uns gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen sind nur dann Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlich geschlossenen Vertrag.

3.2 Bei Beratungsleistungen, Workshops, Schulungen und Projekten im Bereich Hochwasserschutz schulden wir, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis, zum Beispiel bestimmte Schadensfreiheit oder Umsatzsteigerungen.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwendungen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Anforderungen des Kunden werden gesondert vergütet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist und gelten ExWorks (EXW).

4.2 Unsere Leistungen werden nach den im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Pauschalen oder Stundensätzen abgerechnet. Mangels Vereinbarung gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Honorarsätze.

4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.

4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5. Lieferung, Termine und Mitwirkungspflichten

5.1 Lieferfristen und Termine für Produkte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten sind sie unverbindliche Richtwerte.

5.2 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, sowie bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden.

5.3 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zutritts- und Zugangsrechte sowie Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager bzw. ab Werk auf Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.

7.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.

8. Gewährleistung für Sachmängel (Produkte)

8.1 Für die von uns gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Einschränkungen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen oder wir im Einzelfall ausdrücklich eine längere Frist gewähren.

8.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

8.4 Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.5 Weitergehende Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10.

9. Besonderheiten bei Beratungen, Workshops, Schulungen und Projekten im Hochwasserschutz

9.1 Unsere Beratungsleistungen, Workshops, Schulungen sowie Planungs- und Konzeptionsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet.

9.2 Analysen, Empfehlungen, Risikoabschätzungen und Maßnahmenvorschläge basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Rahmenbedingungen.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, vorgeschlagene Maßnahmen, Konzepte und Schutzsysteme eigenverantwortlich zu prüfen.

9.4 Schulungs- und Workshopinhalte dienen der Vermittlung von Wissen und Handlungsempfehlungen.

10. Haftung und Haftungsausschlüsse

10.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

10.2 Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.3 Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

  • entgangener Gewinn
  • Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfall
  • mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden

10.4 Bei Leistungen im Bereich Hochwasserschutz sowie bei sicherheitsrelevanten Produkten haften wir nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Anwendung, fehlende Umsetzung empfohlener Maßnahmen oder außergewöhnliche Naturereignisse entstehen.

10.5 Planungen, Berechnungen oder Konzepte erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Daten.

10.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund übernommener Garantien bleibt unberührt.

11. Schutzrechte, Nutzungsrechte an Unterlagen

11.1 An Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepten, Berichten, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen stehen uns die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu.

11.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.

12.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

13. Datenschutz

13.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.bima-group.de.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der BIMA GmbH.

14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.